IseF Beratung

Beratung als Insoweit erfahrene Fachkraft für Kinderschutz

Die Einführung des §8a SGBVIII veränderte den Schutzauftrag für das Wohl von Kindern ganz entscheidend: von nun an waren nicht nur die öffentlichen Träger, sondern auch die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet nach dem Schutz von Kindern zu schauen und Eltern Hilfen anzubieten, um Gefährdungsmomente für Kinder zu beseitigen. Dies wurde über §8b SGB VIII und §4KKG dahingehend erweitert, dass nun alle Personen, die im Kontakt mit Kindern in den Schutzauftrag eingebunden sind. Unabhängig davon, ob sie aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe kommen, also auch Berufgeheimnisträger oder weitere Kontaktpersonen wie Sporttrainer oder Musiklehrer beispielsweise stehen in der Verantwortung.

Weiterlesen

Um den Fachkräften aus den unterschiedlichen Bereichen bei der Einschätzung einer Lebens- bzw. Gefährdungssituation von Kindern und Jugendlichen fachlich zu unterstützen wurde eine ganz neue Funktion eingeführt: die Beteiligung einer insoweit erfahrenen Fachkraft für Kinderschutz (abgekürzt IseF oder InsoFa, je nach Bundesland). Sie soll als neutrale Fachkraft mit ihren Erfahrungen und Einschätzungen Fragen der Fachkräfte beantworten, einordnen und ins Handeln überleiten. Das Jugendamt wird erst dann eingeschaltet, wenn die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.

In meiner Rolle als Insoweit erfahrende Fachkraft ist es mir besonders wichtig auf meine Neutralität zu achten, transparent zu agieren und die Verantwortung für „den Fall“ bei den Fachkräften zu belassen. Schließlich kennen sie das Kind und die Eltern am besten. Die Verantwortung für den Prozess der Risiko- und Gefährdungseinschätzung allerdings liegt bei mir. In vielen Beratungen geht es zunächst um die Sondierung von Beobachtungen und Fakten, es werden Fragen zu Gefährdungen geklärt und eingeordnet und die Kooperationsbereitschaft und der Wille der Eltern betrachtet. Dann können Schritte entwickelt werden, die weitere Informationen bringen und Veränderungen bewirken können. Es kann aber auch darum gehen, beobachtete Gefährdungsmomente zu sichten und einzuordnen, inwieweit Schritte unternommen werden sollten, den Schutz des Kindeswohls sicherzustellen. Hier werden Schutzpläne mit klaren Verantwortlichkeiten und einer Zeitplanung erstellt. Sollte schließlich eine Meldung ans Jugendamt notwendig sein, besteht meine Arbeit auch darin, die Fachkräfte hierbei zu unterstützen und ebenso bei der Vorbereitung eines herausfordernden Elterngesprächs. Ich arbeite inzwischen mit einem von mir erarbeitenden Beratungsleitfaden, der von der Auftragsklärung bis zum Schutzplan führt und dennoch ist jede Beratung sehr individuell. Die Entwicklungen von Kindern/Jugendlichen, deren Eltern/Familien, das Lebensumfeld wie auch der Kontext, indem sich die Fachkräfte bewegen ist jedes Mal anders und erfordert ein situatives Hinsehen. Es macht aus meiner Sicht den entscheidenden Unterschied, bei allen rechtlichen Rahmenregelungen, den Kindern und ihren Eltern mit Wertschätzung auf Augenhöhe zu begegnen.